Der einfachste Weg zur Grundsteuererklärung
Keine Angst vor der Grundsteuerreform! Unsere Steuerexperten ermitteln Ihren Bedarf, erstellen für Sie eine rechtskonforme Feststellungserklärung und übermitteln diese fristgerecht an das zuständige Finanzamt. Sie sparen Zeit, Geld und Nerven.
Wir haben die Antworten
„Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung, damit Sie sich um nichts sorgen müssen.“
Rechtssicher vorbereitet
Unsere Experten verfügen über umfassende Expertise dank langjähriger Praxiserfahrung und permanenter Fortbildung.
Fristgerechte Abgabe
Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen, sodass Sie mit uns auf der sicheren Seite sind.
Persönliche Beratung
Gern beraten unsere Experten Sie bei Ihren Fragen. Profitieren Sie davon, Ihre Grundsteuererklärung in die Hände einer Steuerberatungskanzlei zu geben.
Unkomplizierter Vorgang
Sie beauftragen unsere Kanzlei mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung, wir übernehmen alles Weitere!
Digital und Analog
Wir richten uns nach Ihren Präferenzen. Nutzen Sie unser digitales Mandantenportal zum Upload Ihrer Dokumente oder lassen Sie uns Ihre Unterlagen postalisch zukommen.
Transparente Kosten
Bevor Sie uns beauftragen, erstellen wir Ihnen auf Grundlage Ihrer Angaben aus dem Kontaktformular ein unverbindliches Angebot.
3 Schritte zur Abgabe Ihrer
Grundsteuererklärung
1. Auftrag
Beauftragen Sie unsere Kanzlei mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung. Nachdem Sie allgemeine Angaben gemacht haben, kontaktieren wir Sie persönlich mit einem individuellen Angebot.
2. Feststellungserklärung
Nach Erhalt der Daten erstellen wir Ihre Grundsteuererklärung. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente. Nach Fertigstellung der Erklärung übersenden wir Ihnen diese zur Prüfung und Freigabe.
3. Übermittlung
Sobald Sie die Erklärung freigegeben haben, übermitteln wir diese elektronisch an das zuständige Finanzamt. Das Übermittlungsprotokoll lassen wir Ihnen anschließend digital oder postalisch zukommen.
Sie haben Fragen zur Grundsteuerreform?
Am 18. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung für die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer – die Grundsteuerreform wird eingeleitet.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Grundstückswerten aus den Jahren 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten). Diese Werte werden mit der vom Bund festgelegten Steuermesszahl und anschließend mit einem sogenannten Hebesatz, der von den Gemeinden bestimmt wird, multipliziert. Diese Art der Grundsteuerberechnung wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgrund von Ungleichbehandlung als verfassungswidrig eingestuft.
Auch die neue Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Anstelle des alten Einheitswerts bemisst sich die Grundsteuer zukünftig am Wert der Immobilie. Die zu zahlende Grundsteuer kann somit bei flächenmäßig identischen Immobilien variieren – je wertvoller die Immobilie, desto höher die Grundsteuer. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 soll so der gesamte Grundbesitz in Deutschland neu bewertet werden.
Da zunächst die Grundstückswerte festgestellt und anschließend die konkrete Höhe der Grundsteuer berechnet werden muss, wird die Grundsteuer bis zum 31. Dezember 2024 noch auf Grundlage der Einheitswerte erhoben.
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Grundsteuer auf Grundlage der neu berechneten Werte zu zahlen.
Eine Erhöhung des Gesamtaufkommens der Grundsteuer wird mit der Reform grundsätzlich nicht bezweckt. Durch Absenkung der Steuermesszahl und Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen soll die Grundsteuer aufkommensneutral gestaltet werden. Dennoch ist es unvermeidbar, dass es aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage zu unterschiedlichen Belastungen einzelner Steuerzahler kommen wird. Insgesamt sollen durch die Reform jedoch die Ungerechtigkeiten des alten Berechnungsmodells beseitigt werden.
Alle Eigentümer der rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Deutschland sind gem. § 228 Abs. 1 BewG dazu verpflichtet, zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine elektronische Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies betrifft unter anderem private Grundstückseigentümer sowie Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Ehepartner, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, müssen lediglich eine Feststellungserklärung abgeben, auf der sie mit je 50 % Anteil aufgeführt werden.
Ab dem 1. Juli 2022 ist die Abgabe der elektronischen Feststellungserklärung möglich. Spätestens bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung beim Finanzamt eingegangen sein, andernfalls drohen Verspätungszuschläge.
In der Grundsteuererklärung werden einige allgemeine Daten zur Ermittlung des Grundstückswerts abgefragt, wie z. B.:
- Ihr Aktenzeichen (dem letzten Grundsteuerbescheid zu entnehmen)
- Grundbuchinformationen (Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung etc.)
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Um diese Angaben zu ermitteln ist ein Katasterauszug, das Grundbuchblatt oder ein Grundbuchauszug hilfreich. Gern unterstützen wir Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.
Sie fühlen sich mit der Grundsteuerreform
hilflos und überfordert?
Wir sorgen für klare Verhältnisse
RUGE FEHSENFELD ist eine ausschließlich auf die Steuerberatung und das Erbrecht sowie deren beider Schnittmengen spezialisierte Kanzlei im Norden von Hamburg. Durch unseren konsequenten Fokus, permanente Fortbildung und langjährige Praxiserfahrung verfügen wir über eine hohe Expertise bei Fragen rund um das Vererben und Schenken von Immobilien und kennen uns mit der Bewertung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen bestens aus. Exzellente fachliche Qualität ist unser Ansporn.
Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erb- und Steuerrecht, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht sowie etwa 40 weitere hochqualifizierte Mitarbeiter Hand in Hand kollegial zusammen. Immer mit dem Ziel, individuelle Lösungen für unsere Mandanten zu finden.
Bastian Ruge LL.M.
Sascha Fehsenfeld LL.M.
Was kostet eine Grundsteuererklärung?
Für private Grundstückseigentümer
Wenn Sie ein oder mehrere Grundstücke als Privatperson besitzen, erstellen wir die Grundsteuererklärung für Sie und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.
-
Erstellung der Feststellungserklärung
-
Plausibilitätsprüfung
-
Beratung bei Fragen
Für Eigentümer von Vermietungsobjekten
Wenn Sie ein oder mehrere Objekte vermieten, erstellen wir die Grundsteuererklärung für Sie und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.
-
Erstellung der Feststellungserklärung
-
Plausibilitätsprüfung
-
Beratung bei Fragen
Für Unternehmen mit Grundbesitz
Hat Ihr Unternehmen Grundstücke im Betriebsvermögen, erstellen wir die Grundsteuererklärung für Sie und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.
-
Erstellung der Feststellungserklärung
-
Plausibilitätsprüfung
-
Beratung bei Fragen
*Alle Preise zzgl. 19% MwSt. und zzgl. EUR 20,00 Pauschale je übermittelter Feststellungserklärung.